Finanzierung und Förderung von Klassenfahrten

Steht eine Klassenfahrt an, stellt sich für viele Eltern die Frage der Finanzierung. Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ermöglicht Familien mit geringem Einkommen, die Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen erstattet zu bekommen.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier. Unter anderem heißt es dort:
"Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können."

Fahrtkostenzuschüsse Berlin durch den Bundesrat

Schüler- und Auszubildendengruppen können auf Antrag Zuschüsse zu den Fahrkosten erhalten, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • mindestens der 9. oder einer höheren Klassen- bzw. Jahrgangsstufe angehören oder sich in Berufsausbildung befinden
  • mindestens 15, höchstens jedoch 25 Jahre alt sind
  • nicht erwerbstätig sind.

Die Gruppe muss aus mindestens 10, maximal 50 Personen bestehen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Entfernung zwischen Abfahrtsort und Berlin.

Es muss an mindestens 2 der folgenden Punkte teilgenommen werden:

  • eine Informationsveranstaltung beim Bundesrat (in Verbindung mit einem Rollenspiel oder dem Besuch einer Plenarsitzung - Besuchsdauer jeweils ca. 90 Minuten)
  • ein Informationsbesuch bei einer Landesvertretung
  • eine Informationsveranstaltung auf der Besuchertribüne des Deutschen Bundestages
  • der Besuch einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages
  • ein Informationsgespräch mit einem Mitglied des Deutschen Bundestages
  • die Teilnahme an einem Planspiel beim Deutschen Bundestag
  • ein Informationsbesuch beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
  • ein Informationsbesuch bei einem Bundesministerium, beim Bundeskanzleramt oder beim Bundespräsidialamt
  • eine Informationsveranstaltung bei der Berliner Vertretung der EU-Kommission oder des Europäischen Parlaments
  • eine Führung durch die historische Ausstellung des Deutschen Bundestages im Deutschen Dom
  • ein Informationsbesuch in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
  • eine Führung in der Bundeskanzler Willy Brandt Stiftung - Forum Willy Brandt Berlin
  • eine Informationsveranstaltung der Bundeszentrale für politische Bildung
  • eine Führung bei der Stiftung Berliner Mauer mit folgenden Standorten: Gedenkstätte Bernauer Straße, Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde.

Fahrtkostenzuschüsse Berlin durch den Bundestag

Die Förderung des Bundestages erfolgt über die Abgeordneten. Ansprechpartner sind die Wahlkreisbüros bzw. die Abgeordneten selbst. Informationen zu Ihrem Abgeordneten finden Sie hier.

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung ist die Einladung von Abgeordneten des Bundestages. Schulklassen müssen aus mind. 10 Personen bestehen, das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 15 Jahre. Eine weitere Bedingung ist die Teilnahme am Besuchsprogramm, bestehend aus: 

  • einem Informationsvortrag (45 Minuten) auf der Besuchertribüne des Plenarsaals über Arbeitsweise und Zusammensetzung des Deutschen Bundestages
  • einer Diskussion mit der/dem einladenden Abgeordneten
  • auf Wunsch: Filme wie z.B. "Parlamentarische Einblicke" oder "50 Jahre Deutscher Bundestag"
  • einer Einladung zum Essen/Imbiss im Besucherrestaurant des Paul-Löbe-Hauses


Auch hier wird für die Berechnung die kürzeste Strecke vom Startort nach Berlin zugrunde gelegt.

Gedenkstättenfahrten

Sowohl Klassenahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus als auch zu Gedenkstätten für die Opfer der SED-Diktatur können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung finden Sie hier.

Neben der Förderung auf Bundesland-Ebene gibt es auch bilaterale Fördermöglichkeiten, z.B. durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) oder das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW). Die EU stellt im Rahmen des Programms "Europa für Bürgerinnen und Bürger" Mittel für Projekte zur Verfügung, die das Ziel haben, das Gedenken und die Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Stalinismus zu fördern. Außerdem fördern private Stiftungen Projekte die einen Rahmen für Gedenkstättenfahrten bieten können.

Fördervereine der Schulen

Viele Schulen haben Fördervereine, die mit verschiedenen Aktionen Geld sammeln. Hier können Sie Eltern ebenfalls für eine finanzielle Unterstützung der Klassenfahrt bewerben. Sollte es an der Schule keinen Förderverein geben, kann man sich auch an den Elternbeirat wenden.

Geld sammeln für die Klassenkasse

Kuchenbasar, Flohmarkt etc.

Schüler können die Klassenkasse selbst aufbessern, z.B. durch einen Kuchenbasar oder das Durchführen eines Flohmarktes. Das verdiente Geld kann auf alle Schüler aufgeteilt werden oder während der Klassenfahrt für Eintritte etc. ausgegeben werden. Und nicht zuletzt wird durch die Aktionen das Gemeinschaftsgefühl der Klasse gestärkt.

FUNDMATE

Das Freiburger Start-Up FUNDMATE unterstützt euch beim Geldsammeln für eure Klassenfahrten & Co.. Interessiert Klassen bestellen sich das kostenlose Infopaket unter www.fundmate.com/los-gehts. Enthalten sind alle wichtigen Infos zur Aktion. In den vergangenen 6 Jahren haben über 5.000 Klassen mehr als 4.5 Mio € für gemeinsame Projekte wie die Klassenfahrt gesammelt. Das Tolle: Die Aktion ist komplett kostenlos. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Dokumentencenter.

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